Bauhaupt- und
Baunebengewerbe
Stein für Stein - wir sichern Ihre Bauleistung.
Unsere Kompetenz
Mehrwerte
Produkt-Haftpflichtrisiko
Mitversicherung des sogenannten konventionellen Produkthaftpflichtrisikos, soweit diese durch vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Erzeugnisse bzw. erbrachte Leistungen entstanden sind. Versichert gilt auch das Erweiterte Produkthaftpflichtrisiko, also die gesetzliche Haftpflicht für verkaufte Erzeugnisse wegen Vermögensschäden (z.B. die Kosten für den Ausbau mangelhafter und den Einbau mangelfreier Produkte).
Grundwasserabsenkung
Versicherungsschutz für Schadenersatzansprüche wegen Veränderung der Grundwasserverhältnisse und wegen mangelhafter Wasserhaltung im Zusammenhang mit Grundwasserabsenkungen.
Regressdeckung
Mitversicherung von Sachschäden Dritter durch Feuer und Explosion, die an der werkvertraglichen Leistung selbst - und innerhalb des Gewährleistungszeitraums - eintreten.
Nachbesserungsbegleitschäden
Mitversicherung von Ansprüchen wegen Kosten, die als Folge eines Mangels an der erbrachten Werkleistung im Zusammenhang mit Nachbesserungsarbeiten an fremden Gewerken auftreten, ohne dass ein Folgeschaden eingetreten ist.
Unterfangen oder Unterfahren von Grundstücken
Mitversicherung von Ansprüchen wegen Schäden infolge Unterfangens oder Unterfahrens von Gebäuden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen.
Leitungsschäden
Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden an Erdleitungen (z.B. Kabel, unterirdische Kanäle, Wasserleitungen, Gasrohre) und an Frei- und Oberleitungen einschließlich der sich daraus ergebenden Folgeschäden.
Mangelbeseitigungsnebenkosten
Versicherungsschutz für Kosten, die erforderlich sind, um eine mangelhafte Werkleistung zugänglich zu machen, damit als ein Folge des Mangels aufgetretener Schaden beseitigt werden kann.
Erweiterte Planungsdeckung
Mitversicherung von Architekten- und Ingenieurleistungen für selbsterstellte Bauvorhaben.
Mangelfolgeschaden
Mitversicherung von Haftpflichtansprüchen wegen Schäden infolge eines vom Versicherungsnehmer zu vertretenden Mangels der von ihm hergestellten oder gelieferten Sachen.
Schlichtungen und Schiedsgerichtsvereinbarungen
Berücksichtigung von Schlichtungen und Schiedsgerichtsvereinbarungen im Rahmen des Versicherungsschutzes
Flugdrohnen
Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht aus der betrieblichen Verwendung von Flugdrohnen (UAS).
Obhutsschäden
Mitversicherung von Ansprüchen wegen Schäden an fremden Sachen, die sich aufgrund eines besonderen Verwahrungsvertrages in Obhut des Versicherungsnehmers befinden.
Asbestschäden
Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht wegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf Asbest bzw. asbesthaltige Substanzen zurückzuführen sind.
Nachbarschaftsrechtliche Ansprüche
Mitversicherung von nachbarschaftsrechtlichen Ansprächen nach §§ 906 BGB.
Rechtsschutzfunktion
Prüfung der Haftpflichtfrage nebst Übernahme der Abwehrkosten.
Internet-Technologie
Mitversicherung von Ansprüchen wegen Schäden aus dem Austausch, der Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten.
Sonderlösungen
Kombinierte Bauleistungs-Haftpflichtversicherung
Vorteile der PANTAENIUS Baukombi-Versicherung
- Versicherungsschutz von der Einrichtung der Baustelle, icl. Rückwirkend ab Planungsbeginn bis zur Gesamtfertigstellung des Bauprojektes und Nachhaftung
- Übergreifendes, einheitliches Konzept für alle beteiligten Unternehmen/ Bauherren maßgeschneidert auf die speziellen Anforderungen des jeweiligen Projektes
- Versicherungsschutz für alle am Bau Beteiligten aus einer Hand
- Keine Schnittstellenproblematik
- Kein Haftungsrisiko durch Versicherungslücken und/oder Prämiennichtzahlung der Beteiligten
- Effektives Schadenmanagement und koordinierte Schadenbegleitung durch qualifizierte Pantaenius Experten
- Minimierung schadenbedingter Bauzeitverzögerungen
- Keine Belastung der eigenen Policen der Architekten/Planer und ausführenden Unternehmen durch mögliche Schadenfälle
- Keine Regressansprüche untereinander
- Ansprüche der versicherten Unternehmen untereinander sind mitversichert
- Geringer Verwaltungsaufwand auf Bauherrenseite, da Überprüfung des nachgewiesenen Haftpflicht-Versicherungsschutzes der Auftragnehmer entfällt
- Kein “Negativkompetenzgerangel” zwischen mehreren Versicherern, langwierige Bauverzögerungen durch Beweisverfahren werden vermieden
- Umlagemöglichkeit der gesamten Prämie auf die am Bau Beteiligten Schutz vor Insolvenz der AN im Versicherungsfall
Baugewährleistungsversicherung
Was ist die Baugewährleistungsversicherung?
Mit Abnahme der Bauleistung besteht für den Bauunternehmer eine Gewährleistungsverpflichtung gegenüber dem Bauherren.
Die Baugewährleistungsversicherung bietet dem Bauunternehmer hierfür Versicherungsschutz und damit letztlich für Ansprüche auf Nachbesserung bzw. auch Ansprüche auf Minderung. Nach § 633 BGB bzw. § 13 VOB Teil B ist jeder Unternehmer verpflichtet, seine Bauleistung mangelfrei herzustellen. Treten nach Abnahme Mängel an der Bauleistung auf, ist der Auftragnehmer über einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren zur Mängelbeseitigung verpflichtet.
Die Folge: Der Auftraggeber sichert bislang seine Ansprüche durch Einbehalte und Bürgschaften. Der Auftragnehmer bildet hohe Rückstellungen, um im Gewährleistungsfall die Kosten tragen zu können. Die Baugewährleistungsversicherung nimmt den zur Werksvertragsleistung verpflichteten Bauausführenden dieses Risiko ab.
Versicherungsumfang
- Erstattung der Mängelbeseitigungskosten bzw. Erstattung des angemessenen Minderungsbeitrages
- Direktanspruch des Bauherrn gegen den Versicherer im Insolvenzfall des Bauunternehmers
Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere
- Erstattung der Mängelbeseitigungskosten für Mängel an der Bauleistung, die erstmals nach der Abnahme auftreten
- Erstattung des angemessenen Minderungsbetrages soweit die Mängelbeseitigung unmöglich bzw. unverhältnismäßig ist vertraglich vereinbarte Gewährleistungszeiten bis zu max. 5 Jahren
- Hinzu kommt die Abwehr unbegründeter Gewährleistungsansprüche und, was besonders wichtig ist, im Insolvenzfall des Bauunternehmers hat der Bauherr einen direkten Anspruch gegen den Versicherer auf Erstattung der Mängelbeseitigungskosten im Rahmen des Versicherungsvertrages.
Die wichtigsten Vorteile
- Liquidität durch eine Sicherungsform, die den Liquiditätsspielraum nicht einschränkt und so zusätzliches Investitionspotential schafft
- Verbesserung der Bauqualität durch Baubegleitung
- Rechtsschutz durch die Abwehr unberechtigter Ansprüche inkl. Übernahme evtl. anfallender Gerichts-, Rechtsanwalts- und Sachverständigenkosten
- Verbraucherschutz durch die Absicherung des Bauherrn in Form der Übernahme der Aufwendungen zur Mängelbeseitigung im Fall einer möglichen Insolvenz und Dokumentation in einem Zertifikat für den Bauherrn
Damit garantiert der Versicherer die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen.