Weitere Produkte
Als spezialisierter Versicherungsmakler für die Wohnungswirtschaft kümmern wir uns selbstverständlich auch um die sogenannten „Nischenprodukte“.
Versicherungsschutz für Hausgeld- oder Mietausfall wird standardgemäß am Markt gar nicht angeboten – wir haben in enger Zusammenarbeit mit Fachanwälten jedoch eigene Rahmenverträge hierzu konzipiert. Gern informieren wir Sie und unterbreiten Ihnen ein entsprechendes Angebot.
Im Überblick
Vermögensschaden-Haftpflicht für WEG-Beiräte
Versicherte Tätigkeit:
Versichert ist die Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder der versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als WEG-Verwaltungsbeirat.
Wichtige Leistungsinhalte im Überblick:
- Keine Selbstbeteiligung im Schadenfall
- Keine Begrenzung der Personenzahl der Verwaltungsbeiräte
- Keine Begrenzung auf § 29 WEG
- Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft sind mitversichert
Vermieter-Rechtsschutzversicherung
Versicherungsschutz für die Eigenschaft als Eigentümer und Vermieter
Versicherungssumme je Rechtsschutzfall: 300.000,-- EUR
Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall: 150,-- EUR
Wahrnehmung rechtlicher Interessen bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit:
- Mietzahlungen, Mieterhöhungen
- vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache, Beschädigungen an der Mietsache, Beschädigungen an der Mietsache
- Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Kautionen
- Versicherungsschutz besteht für den Eigentümer in seiner Eigenschaft als Vermieter gemäß § 29 ARB
- Rahmenvertragskonditionen zwischen Pantaenius und Roland Rechtsschutz
Hausgeldausfall-Versicherung
Der Versicherer leistet dem Versicherungsnehmer (WEG) Entschädigung für den Ausfall der Hausgeldzahlung (Vorauszahlungen gem. Wirtschaftsplan, Nachzahlungen gem. Jahresabrechnung, Sonderumlagen), wenn trotz Titulierung des Anspruches und eines erfolglosen Vollstreckungsversuches bzw. wegen Unzulässigkeit der Vollstreckung, die geschuldete Hausgeldzahlung des Eigentümers nicht beigetrieben werden kann. Im Falle der Mobiliarvollstreckung liegt ein erfolgloser Vollstreckungsversuch erst dann vor, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner wiederholt in seiner Wohnung nicht angetroffen hat, nachdem er einmal die Vollstreckung mindestens zwei Wochen vorher angekündigt hatte.
Die Hausgeldausfall-Versicherung kann nur in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung gemäß Pantaenius-Rahmenvertrag abgeschlossen werden.
Mietausfall-Versicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für Mietausfall von Wohnräumen und Gewerberäumen im Sinne dieser Vereinbarung einschließlich der Betriebskosten, wenn trotz Titulierung des Anspruches und eines erfolglosen Vollstreckungsversuches bzw. wegen Unzulässigkeit der Vollstreckung, die geschuldete Mietzahlung des Eigentümers nicht beigetrieben werden kann. Im Falle der Mobiliarvollstreckung liegt ein erfolgloser Vollstreckungsversuch erst dann vor, wenn der Gerichtsvollzieher den Schuldner wiederholt in seiner Wohnung nicht angetroffen hat, nachdem er einmal die Vollstreckungmindestens zwei Wochen vorher angekündigt hatte.
Die Mietausfall-Versicherung kann nur in Verbindung mit einer Wohngebäudeversicherung gemäß Pantaenius-Rahmenvertrag abgeschlossen werden.