Sachversicherungen
Sachwerte – unentbehrlicher Bestandteil jedes Unternehmens
Bei der Absicherung von Sachwerten verfügt Pantaenius über eine langjährige Erfahrung und eine hohe Kompetenz. Ebenso bei der korrekten Bemessung der existenziell wichtigen Betriebsunterbrechungsversicherung. Mit unseren individuellen Lösungen treffen wir genau die Bedürfnisse unserer Kunden.
Im Überblick
Gebäudeversicherung
MIT DER GEBÄUDEVERSICHERUNG ALLEN GEFAHREN TROTZEN
Ob Verwaltungsgebäude, Lager- oder Produktionshallen - Betriebsgebäude sind das Fundament eines jeden Unternehmens. Umso wichtiger ist es, die Bausubstanz selbst gegen eine Vielzahl von Gefahren zu versichern. Denn Gebäudeschäden sind besonders kostspielig. Mit einer Gebäudeversicherung sichern Sie Ihre Immobilie gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie weitere Elementargefahren wie Erdbeben, Überschwemmung oder Sturmflut.
Geschäftsinhaltsversicherung
DIE HAUSRATVERSICHERUNG FÜR IHR UNTERNEHMEN
Die Absicherung der eigenen, gemieteten oder geleasten Vermögenswerte ist für Unternehmen von essentieller Bedeutung. Denn unversehens kann es z.B. durch Brand oder Einbruch zu hohen Schäden kommen.
Die Geschäftsinhaltsversicherung über Pantaenius umfasst die wichtigsten Risiken, die den Geschäftsbetrieb maßgeblich beeinflussen können. Sie leistet bei Schäden u.a. durch folgende Risiken:
- Feuer
- Einbuchdiebstahl / Vandalismus
- Vandalismus
- Leitungswasser
- Sturm / Hagel
- Überschwemmung
- Erdbeben
Betriebsunterbrechung
STILLSTAND VORBEUGEN
Der Ernstfall ist schneller da, als man glaubt. Beispielsweise, wenn ein Sachschaden Ihren Betriebsablauf plötzlich unterbricht.
Dann müssen nicht nur die Kosten für die Wiederherstellung getragen werden, sondern ebenso die fortlaufenden Kosten für Löhne, Zinsen, Gebühren etc. Die Summe dieser Kostenblöcke kann rasch zu empfindlichen finanziellen Einbußen führen - oder schlimmstenfalls sogar die Existenz gefährden. Auch der entgangene Gewinn wird für den Unterbrechungszeitraum ersetzt.
Alternativ kann eine solche Deckung auch auf entstehende Mehrkosten während der Betriebsunterbrechung eingegrenzt werden. Unter Mehrkosten versteht man Kosten, die normalerweise im Betrieb weder ursächlich noch in der Höhe entstehen und nach einem Sachschaden zur Fortführung des Betriebes oder zur Verkürzung der Unterbrechungsdauer aufgewendet werden müssen. Mehrkosten sind z.B. die Benutzung fremder Grundstücke, Räume oder Einrichtungen, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder auch Überstundenzuschläge.