Betriebshaftpflicht gleich Betriebshaftpflicht?

04.07.2022

Was eine abgeschlossene Police wirklich leistet, erfährt man im Zweifel erst dann, wenn es zu spät ist. Dabei kommt es längst nicht nur auf den Versicherungsumfang, sondern insbesondere auch die Rolle des Versicherungspartners an. Welchen Unterschied ein Experte macht, der auch im Schadenfall die Interessen des Versicherungsnehmers vertreten kann, zeigt folgender Fall aus der Pantaenius Niederlassung München.

Zuerst erschienen im RO-KA-TECH Journal, Ausgabe 01/2022.

 

Haftpflichtrisiken kennt jedes Unternehmen und jeder Gewerbetreibende. Auch, wenn Sie in vielen Fällen keine Pflicht ist, gehört die Betriebshaftpflichtversicherung dementsprechend zum Standard-Repertoire. Sie schützt vor unkalkulierbaren Schadenersatzforderungen und hilft als passiver Rechtsschutz bei der Abwehr unberechtigte Forderungen an den Versicherungsnehmer. Fehlerhafte Arbeiten jedoch, sind grundsätzlich nicht mitversichert. Verbleibt beispielsweise ein Rohr auch nach einem Freifräse-Vorgang verstopft, gilt eine daraus resultierende Forderung nicht als Betriebshaftpflichtschaden. Bleibt der Fräsroboter jedoch im Kanal stecken, sodass das Rohr nicht mehr funktionstüchtig ist, gilt dies als versichertes Ereignis und die Betriebshaftpflicht springt ein.

Ähnliches passierte bei einer routinemäßigen Kamerabefahrung eines Kanalrohrs durch einen Versicherungsnehmer des Pantaenius Versicherungsmaklers, bei der Wurzelbewuchs im Scheitelbereich des Kanalbogens festgestellt wurde. Der Wurzelbewuchs wurde fachgerecht freigefräst, das Rohr sollte durch das Setzen eines Inliners instandgesetzt werden. Ein gängiger Arbeitsprozess, doch nicht ganz ohne Tücke. Beim Aufpumpen des benötigten Packers mit dem im Fahrzeug verbauten Kompressor, brach das Kanalrohr. Auch ein Teil des Inliners blieb so im Rohr stecken, wodurch der Wasserabfluss stark eingeschränkt wurde.

Um einen Rückstau zu verhindern, musste zunächst eine Umleitung der Abwasserleitung gelegt werden. Das beschädigte Rohr konnte jedoch im Anschluss nicht ohne Weiteres freigelegt werden, denn die Schadenstelle befand sich genau unterhalb einer denkmalgeschützten Mauer. Wie es weitergehen konnte, musste also unter Berücksichtigung einer ganzen Reihe denkmalschutzrechtlicher Gesichtspunkte und in Abstimmung mit der zuständigen Behörde erörtert werden.

Um die Situation bewerten zu können und die Frage zu klären, bis wohin sich die Kanalleitung dem Grundstück unseres Versicherungsnehmers zuordnen ließ, erfolgte vier Tage nach Schadeneintritt gemeinsam mit uns, einem Mitarbeiter der Denkmalschutzbehörde und dem Sachverständigen des Versicherers eine Besichtigung. Es stellte sich heraus, dass das beschädigte Rohr bereits über 50 Jahre alt war. Im Schadenersatzrecht ist die Entschädigung jedoch auf den Zeitwert der beschädigten Sache beschränkt. Auch, wenn der Schadenverursacher sich häufig eine andere Handhabung für den Geschädigten wünschen würde, ist die Regelung keinesfalls Sache der Versicherer, sondern wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Die Frage, ob die Reparaturkosten also den Zeitwert des beschädigten Rohres möglicherweise übersteigen könnten, war unter diesem Aspekt also nicht ganz unproblematisch.

Um mögliche Deckungslücken abzufedern, legten wir dem Gebäudeeigentümer, auf dessen Grundstück sich das Rohr befand, nahe, den Schadenfall vorsorglich auch seiner Gebäudeversicherung zu melden. Hier gelten Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Grundstückes in der Regel als mitversichert und der Ersatz beschädigter Sachen wird zudem zum Neuwert versichert. In Anbetracht der Umstände war es für den Versicherungsnehmer umso erfreulicher, dass der Schaden nach eingehender Begutachtung dank der in unserem Branchenkonzept eingeschlossenen Leitungsschäden letztendlich doch reibungslos abgewickelt werden. Die kontinuierliche Beratung und Betreuung durch unseren branchenerfahrenen Mitarbeiter ermöglichte dem Versicherungsnehmer zudem, sich trotz zeitaufwändiger Schadenbearbeitung weiterhin auf seine Arbeit zu konzentrieren und gleichzeitig alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten auszuschöpfen.

Unser Branchenkonzept für Nassentsorger umfasst in der Betriebshaftpflichtversicherung folgende Tätigkeiten:
  • Rohr- und Kanalreinigung
  • Kanal-TV-Untersuchungen
  • Entleerung von Gruben
  • Kanaldichtheitsprüfungen
  • Transport von abgesaugten Emulsionen, Chemikalien und Schlämmen
  • Durchspülen neuer und alter Abwasserkanäle
  • Kanalsanierungen (auch mit Inlinerverfahren)
  • Wartung, Inspektion, Reinigung, Entleerung und Dichtheitsprüfungen von Öl-, Leichtflüssigkeits- und Fettabscheidern
  • Speiseresteentsorgung (Einsammeln und Befördern; ohne Zwischenlagerung)
Vorteile
  • Einschluss des Gebrauchs von nicht versicherungspflichtigen Kraftfahrzeugen
  • Einschluss von Schäden durch Bearbeitung fremder Sachen (Tätigkeitsschäden)
  • Einschluss von Mängelbeseitigungsnebenkosten und Nachbesserungsbegleitschäden
  • Einschluss von Schäden an gemieteten und gepachteten Sachen

U.v.m.

Pantaenius ist ein familiengeführter, unabhängiger Versicherungsmakler mit Standorten in Hamburg, Düsseldorf, und München. Dieses Jahr feierte das Münchner Büro sein 25-Jähriges Bestehen.

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