Die Inhaltsversicherung für Bauunternehmen

28.11.2022

Dieser Überblick informiert im Rahmen unseres EXPERTENFORUMS BAU über die Inhaltsversicherung in Bezug auf die Eigenheiten von bauausführenden Unternehmen.

 

Zuerst erschienen in der Bauaktuell, Ausgabe Q4/2022.

Das Risiko
Steigende Rohstoffpreise und Fachkräftemangel stellen gemäß aktuellen Umfragen für Baubetriebe die größten Risiken dar. Aber auch ein Feuer im Betrieb kann verheerende Folgen für Geschäftsleitung, Mitarbeiter, Kunden und Bilanz haben. Dieses Risiko kann der Betrieb auf eine Versicherung abwälzen. Wir stellen uns folgendes Szenario vor:

In der Nacht beginnt ein Verlängerungskabel im Betriebsgebäude zu brennen, das Feuer greift auf die Büroeinrichtung über. Bis der Brand entdeckt und gelöscht wird, hat das Büro durch Feuer und Löschwasser großen Schaden genommen. Das auf dem Betriebshof gelagerte Material wurde durch Hitze, Löschschaum und PU-Beaufschlagung ebenfalls beschädigt. Menschen kamen nicht zu Schaden. Der Baubetrieb hat eine Inhalts- oder Geschäftsversicherung für seine technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie die Waren und Vorräte abgeschlossen. Die Versicherung des Gebäudes und des Ertragsausfalls betrachten wir hier nicht. Es liegt ein versicherter Schaden vor, den der Betrieb bei seinem Versicherer oder Makler meldet. Welche Voraussetzungen müssen für eine zufriedenstellende Regulierung durch den Versicherer erfüllt sein?

Versicherte Gefahren
Der Versicherer ist zur Leistung verpflichtet, wenn sich eine versicherte Gefahr realisiert hat. Es besteht die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Allgefahrenversicherung gegen beinahe alle vorstellbaren Risiken abzusichern. Dazu zählen beispielsweise Überschwemmung, Erdbeben, Bedienungsfehler, Glasbruch, Böswilligkeit oder auch Hochwasser. Welchen Versicherungsschutz der Baubetrieb wählt, hängt von der eigenen Risiko-Affinität ab und von der Frage, ob der Betrieb den höheren Beitrag für eine allumfassende Absicherung zahlen möchte. 

Die Versicherung von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel und Ein-bruchdiebstahl stellt in der Regel das Minimum dar, das es zu versichern gilt. Auch die Versicherung von Elementarschäden sollte in Erwägung gezogen werden. Diese Art von Schäden tritt leider immer häufiger mit verheerenden Folgen ein, die Bilder des im Sommer 2021 verwüsteten Ahrtals sind ein recht aktuelles und trauriges Beispiel. 

Versicherte Sachen
Regelmäßig sind technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Waren und Vorräte versichert. Zur technischen Einrichtung gehören auch allgemeine Anwenderprogramme und die stationäre IT-Infrastruktur, wobei zu beachten ist, dass z.B. Mobiltelefone und Laptops separat über eine Elektronik-Versicherung abgesichert werden. Auch geleaste oder gemietete Sachen sind möglicherweise zu berücksichtigen, die entsprechenden Verträge mit dem Leasinggeber oder Vermieter geben Auskunft. Im Freien gelagerte Waren oder Waren auf Baustellen sind eingeschränkt versichert, diese Position des Umlaufvermögens sollte mit dem Versicherer gesondert besprochen werden. Auch Betriebsvermögen, dass in Baucontainern untergebracht ist, oder Barvermögen werden separat betrachtet. Sofern durch den Brand auch Baugeräte beschädigt wurden, tritt die Maschinen- oder Transportversicherung ein. Sofern diese Spezial-Versicherungen nicht abgeschlossen wurden, können die Maschinen in der Inhaltsversicherung berücksichtigt werden.

Versicherungssumme
Der Versicherer vergleicht bei der Schadenregulierung die versicherte Summe mit dem tatsächlich vorhandenen Wert des Betriebsvermögens. Sollten Summe und Wert voneinander abweichen, hat der Versicherer gemäß Versicherungsvertragsgesetz das Recht, die Entschädigung im Verhältnis zu kürzen. Wenn zum Beispiel EUR 50.000 versichert sind, das Betriebsvermögen für Einrichtung und Vorräte tatsächlich aber EUR 100.000 beträgt, zahlt der Versicherer bei einem Schaden von EUR 40.000 eine Entschädigung von EUR 20.000 aus. Eine Kürzung um 50%, im Verhältnis Versicherungssumme zu Versicherungswert.

Um keine böse Überraschung zu erleben, ist es ist deshalb unerlässlich, die korrekte Versicherungssumme zu ermitteln und zu versichern. Die im Anlagevermögen aufgelisteten und zum Teil abgeschriebenen Werte des Betriebsvermögens können eine Basis bilden, sind aber auf aktuelle Neuwerte hochzurechnen. Diese Berechnung kann in unterschiedliche Richtungen gehen: Ein Plotter, der vor 15 Jahren für EUR 15.000 gekauft wurde, wäre heute für einen geringeren Preis zu haben. Andersherum sind die Kosten für Büromobiliar heute deutlich höher als vor 15 Jahren. Baugeräte, für die keine separate Maschinen-Versicherung abgeschlossen wurde, sind ebenfalls zu erfassen, um eine Unter-versicherung zu vermeiden.

Die Bewertung von Waren oder Vorräten ist kritisch zu prüfen. Baustoffmangel, Lieferkettenprobleme, steigende Preise… Ist das Bauholz, das zu Anfang des Jahres für Preis x gekauft wurde, heute noch zu diesem Preis zu haben? Wenn die Antwort auf diese Frage nein lautet, muss der heutige Bauholzpreis für die Berechnung der Versicherungssumme zugrunde gelegt werden. Dies gilt sowohl für die Lagerbestände als auch für die Vorräte auf Baustellen. Wir empfehlen immer die Vereinbarung von sog. dynamischen Versicherungssummen, die mit Hilfe eines Indizes oder Wert-zuschlags jährlich vom Versicherer an die Preisentwicklung angepasst werden. Diese Summen-Dynamik stellt eine Hilfe dar, aus den oben genannten Gründen häufig aber keine finale Lösung. Wenn dem Baubetrieb im Laufe des Versicherungsjahrs auffällt, dass eine Position des Anlage- oder Umlaufvermögens zu gering bewertet ist, sollte eine sofortige Anhebung der Versicherungssumme erfolgen.

In einigen Inhaltsverträgen ist die soge-nannte Klein-Betriebsunterbrechung (KBU) enthalten. Diese erstattet im Schadenfall die fortlaufenden Kosten des Betriebs und den entgehenden Gewinn. Grundlage für die Versicherungssumme sind alle Sachwerte des Betriebs, also auch der Wert von beispielsweise bestimmten Maschinen, die der Baubetrieb bewusst nicht versichert. Der Versicherer dürfte im Schadenfall die Entschädigung kürzen, wenn die KBU-Versicherungssumme nicht mit dem Wert des gesamten Betriebsvermögens übereinstimmt.

Ausschlüsse, Anzeigepflicht und Obliegenheiten
Die Versicherungsbedingungen regeln, welche Gefahren ausgeschlossen gelten, hier lohnt der Blick ins Kleingedruckte. Ein Beispiel: Krieg, Kernenergie und Vorsatz sind immer ausgeschlossen, Terror und innere Unruhen hingegen sind auf Anfrage versicherbar. Wir empfehlen die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Risikosituation und den bedingungsgemäßen Ausschlüssen. Der Betrieb hat als Versicherungsnehmer einige Obliegenheiten zu erfüllen. Neben Prämienzahlung und unverzüglicher Schadenmeldung betrifft dies auch die Meldung bzw. Vermeidung von Gefahrerhöhungen. Durch ein Gerüst, das für Sanierungsarbeiten am Gebäude aufgestellt wird, steigt das Einbruchrisiko. Diese beispielhafte Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden, ebenso lang andauernde Betriebsferien oder die dauerhafte Deaktivierung der Alarmanlage. Wenn die Meldung der Gefahrerhöhung unterbleibt, darf der Versicherer unter bestimmten Umständen die Schadenzahlung verweigern.

Auch setzt der Versicherer voraus, dass behördliche Auflagen erfüllt werden. Dies betrifft unter anderem die Überprüfung der elektrischen Geräte und Anlagen im Rahmen der DGUV V3-Prüfung, unter Umständen aber auch die Revision der elektrischen Licht- und Kraftanlagen nach VdS-Standards. Sofern Fahrzeuge in Hallen untergestellt werden, sollte eine Genehmigung gemäß Garagenverordnung vorliegen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Für Ladestationen von E-Staplern oder anderen Fahrzeugen gibt es besondere Vorgaben, unter anderem Bodenmarkierungen und die Befreiung von Brandlasten.  Eine Ladestation, die auf Holzpaletten steht oder in einem MDF-Kasten an der Wand befestigt wurde, stellt ein hohes Brandrisiko dar, das es zu vermeiden gilt.

Sonstige Kosten
Aufräumungskosten, Sachverständigenkosten, Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen, Anmietung von Ersatzräumen, Kosten für provisorische Schlüssel: Im Schadenfall geht es nicht nur um den finanziellen Ersatz für beschädigtes Eigentum. Mit dem Schaden sind häufig auch weitere Kosten verbunden, die der Versicherer übernimmt, und die in der Deklaration zum Versicherungsvertrag festgeschrieben sind. Auch hier kann es hilfreich sein, die unterschiedlichen Positionen zu prüfen und auf die individuelle Situation an-zupassen.

Fazit
Es gibt bei der Geschäfts- bzw. Inhaltsversicherung einiges zu beachten und mit der eigenen Risikosituation abzugleichen. Als Bauspezialmakler kennt PANTAENIUS die Besonderheiten der Baubranche und die Fallstricke des Kleingedruckten und berät Sie hinsichtlich eines passgenauen Sach-Versicherungsschutzes.

 

PANTAENIUS Versicherungsmakler GmbH  
Fachbereich Bau
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www.pantaenius.eu/bauwirtschaft

Autorin
Eva Tiedgen
PANTAENIUS

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