Mögliche Drohnenversicherungen im Überblick:

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Drohnen-Haftpflichtversicherung

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PRIVAT WIE GEWERBLICH
KEINE NUTZEREINSCHRÄNKUNG
ERWEITERTE DECKUNG
FREIES FLIEGEN
KEINE ALTERSBEGRENZUNG
WELTWEITER SCHUTZ
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PRIVAT WIE GEWERBLICH

Versichert sind die private und gewerbliche Nutzung zu Foto und Video-Aufnahmen, Teilnahmen an Wettbewerben und öffentlichen Veranstaltungen.

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ERWEITERTE DECKUNG

Gelegentliche Nutzung fremder (nicht eigener) Modelle / Drohnen mitversichert.

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KEINE ALTERSBEGRENZUNG

Der Versicherungsnehmer kann, unter Hinweis auf § 110 BGB auch unter 18 Jahre alt sein. Das Alter der Drohnen-Piloten ist nicht begrenzt.

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KEINE NUTZEREINSCHRÄNKUNG

Jeder, der die versicherte Drohne fliegt und berechtigt ist, ist automatisch mit versichert.

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FREIES FLIEGEN

Der Aufstieg und Flug des Kopters ist auch außerhalb von Modellflugplätzen versichert (freies Fliegen) sowie Indoor-Flüge mit Einschränkungen.

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WELTWEITER SCHUTZ

Der Versicherungsschutz besteht weltweit ohne US-Gebiete und Kanada.

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Drohnen werden auch als UAV (unmanned aerial vehicle, auf deutsch: unbemanntes Luftfahrzeug) bezeichnet. Zu den UAVs zählen zum Beispiel auch Multikopter oder Quadrocopter. Je nach Drohne, Einsatzbereich und Equipment gibt es unterschiedliche Modalitäten bei der Drohnenversicherung zu beachten. Wir unterstützen Sie gerne bei der optimalen Versicherung Ihrer Drohnen.

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